Regelung der Arbeits-/ Helferstunden für das Jahr 2020
Die Vorstandschaft hat entschieden, dass die gemäß der Vereinssatzung zu erbringenden Arbeitsstunden, für das Jahr 2020 auf 6 Stunden reduziert wird.
Wir tragen damit Rechnung, dass durch den Wegfall der Vereinsveranstaltungen in diesem Jahr, den aktiven Mitgliedern die Möglichkeit genommen wird, sich aktiv an dem Vereinsleben zu beteiligen. Gelegenheit zur Erbringung der Arbeitstunden findet sich bei den terminierten Arbeitseinsätzen.
Die Meldung der Stunden erfolgt durch das Mitglied weiterhin über den bekannten Weg.